Transparenz
Wichtig ist mir, dass über die anfallenden Kosten von vornherein Klarheit besteht, sodass ich Sie stets im Vorfeld über anfallende Kosten informiere.
Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung lässt sich meist klären, ob eine weiterführende Beratung zielführend sein kann. Eine rechtssichere Auskunft lässt sich in der Regel nur in einer umfassenden und dann kostenpflichtigen Erstberatung erteilen. In einer solchen Erstberatung, die meist 30 bis 60 Minuten dauert und bei der es durchaus auch zu einer schriftlichen Einschätzung oder einem weiteren Telefonat kommen kann, kann der Sachverhalt auf die Erfolgsaussichten hin unter Berücksichtung der notwendigen Unterlagen geprüft werden. Hier werde ich Sie über die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtssache aufklären und mit Ihnen gemeinsam unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen das weitere Vorgehen besprechen.
Für die Erstberatung fällt regelmäßig ein Betrag von EUR 190,00 (zzgl. MwSt.) an, der grundsätzlich vor der Beratung zu überweisen ist. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, rechne ich die Beratung direkt mit dieser ab, sofern keine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Dafür brauche ich den Namen Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsscheinnummer.
Bei einer Mandatserteilung rechne ich entweder nach den gesetzlichen Gebühren ab oder aber vereinbare mit Ihnen ein Stundenhonorar, wobei wir für die nächsten Schritte jeweils eine Höchststundenzahl vereinbaren können.